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Kassationskriterien für Hebeketten

Kassationskriterien für AGON-Ketten

Ketten müssen bei jedem Gebrauch überprüft werden, dies liegt in der Verantwortung des Schneiders. Alle Ketten müssen außerdem einer jährlichen Inspektion unterzogen werden. Nach der Kontrolle muss die Plakette mit einer neuen Datumsmarkierung versehen oder mit der Jahresfarbe markiert und das Ergebnis protokolliert werden.

AGON-Anforderungen, Sicht- und Funktionsprüfung
Die aktuelle Gesetzgebung legt Mindestanforderungen für die Kontrolle und Inspektion von Hebeketten fest. Im Folgenden wird das Verfahren zur Überprüfung alle 12 Monate beschrieben. Es muss betont werden, dass Ketten häufiger als alle 12 Monate überprüft werden müssen, wenn:

  • Es findet eine intensive Nutzung mit entsprechender Abnutzung statt.
  • Die Ketten sind einer erhöhten Korrosion ausgesetzt.
  • Die Ketten werden in besonders rauen Umgebungen eingesetzt oder waren starker Hitze oder Chemikalien ausgesetzt.
Die Ketten sind sofort außer Betrieb zu nehmen und zur Überprüfung einzusenden, wenn:
  • Das Etikett ist abgefallen.
  • Die Ketten wurden in verdrehtem Zustand angehoben.
  • Es sind sichtbare Bruchstellen, Risse, Verfärbungen durch Hitze, Kerben, Rillen, Dehnungen und dergleichen vorhanden.
Bei der Sichtprüfung von Ketten müssen diese entsorgt oder repariert werden, wenn: