EU-konformitätserklärung

CE-gekennzeichnete Hebezeuge

Dieses Produkt kann als Teil einer Hebevorrichtung mit CE-Kennzeichnung verwendet werden. Es darf bis zur vollständigen Montage nicht in Betrieb genommen werden

in das es eingebaut wird, für konform mit den Bestimmungen von 2006/42/EG erklärt wurde

Hebekomponenten

Wir erklären, dass das gelieferte CE-gekennzeichnete Hebezeug den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht

AGON erklärt hiermit, dass die gelieferten Produkte den nationalen und internationalen Normen entsprechen: EN 1492-1, EN 1492-2, EN 13414-1, EN 13414-2, EN 13414-3, EN 818-1, EN 818-4

Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend gekennzeichneten Geräte aufgrund ihrer Konstruktion und Herstellung den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien entsprechen. Bei einer nicht abgestimmten Änderung erlischt diese Erklärung automatisch.